
Artikel-Nr.: 20202417a
Coffeetime Pappbecher 0,2l Einwegbecher 24cl Becher 50 Stk
inkl. MwSt. zzgl. Versandkosten
Sofort versandfertig, Lieferzeit ca. 1-3 Werktage
Coffee to go Pappbecher Einweg 0,2l Coffeetime 24cl Becher 50 Stück
Coffee to go Becher 0,2l Pappbecher 240ml Kaffeebecher
Coffee Go Einwegbecher 24cl Pappbecher Kaffee Coffeetime (1 x 50 Stück) für Heißgetränke aus Hartpapier
Produktbeschreibung
Coffee to go Becher Einweg, Hartpapierbecher aus Papier und Pappe, Becher sind in 5 verschiedenen Becher-Größen und einem einheitlichen Becher-Design Coffeetime erhältlich. Das Design der Kaffeebecher mit Kaffeetasse COFFEE TO GO die Farbe Beige und Schwarz verziert mit Kaffeebohnen, Kaffeeblättern. Kaffeebecher mit Aufdruck von Coffee, Tea, Caffé Latte, Macchiato, Cappuccino, Hot chocolate. Im Gastrosun Kaffeeshop findet ihr eine riesige Auswahl an Einwegbechern und den passenden Kaffee-Deckeln in verschiedenen Farben und Größen.
Merkmale: Coffee To Go Becher Coffeetime 24cl
Produktbezeichnung: Coffee to go Kaffeebecher Coffeetime
Kategorie-Produkt: Einweggeschirr Becher
Herstellungsland-Region: Unbekannt
Herkunft: Deutschland
Nettogewicht Becher: 7,2 g
Menge-Verkauf: 1 Karton Pappbecher 24cl
Inhalt Karton: 1 Stangen je 50 Becher in Folie Hygenisch verpackt
Allgemeine Information:
Füllmenge: 240ml / 0,2l / 24cl / 8oz
Nettogewicht Verkaufsmenge: 7,2 Kg
Größe Becher: Höhe 90 mm / Ø unten 55mm / Ø oben: 80 mm
Füllstrich am Becher: NEIN
Material: Hartpapier, Pappe, Papier, PE-Beschichtung
Verpackung Stange: 50 Stk. in Folie
Artikelnummer: 2623-24cl
EAN Nummer: 4020713992931
Verpackungsregister
Wir sind im Verpackungsregister (LUCID) unter DE3895875456823 registriert und führen die Lizenzgebühr an ein Duales System ab. Die Lizenzgebühr ist im Preis bereits enthalten, Onlinehändler und Wiederverkäufer dürfen keine vorlizenzierten Verpackungen erwerben.
Hinweis
Wer erstmals eine mit Ware befüllte systembeteiligungspflichtige Verpackung in Deutschland gewerbsmäßig in Verkehr bringt, muss ab Januar 2019 bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister registriert sein. Die Pflicht trifft also diejenigen, die Verpackungen bei einem dualen System lizenzieren müssen.
Serviceverpackungen müssen von demjenigen lizenziert werden, der sie erstmals mit Ware befüllt in den Verkehr bringt. Dies ist z.B. auch der Bäcker für Brötchentüten oder der Gastronom
für Getränkebecher, die er mit Kaffee befüllt. Den Bäcker und den Gastronomen trifft damit auch die Registrierungspflicht, diese können Ihre Pflichten aber auch an einen Vorvertreiber übertragen
Produktinhalt: | 1x50Stk |