
Artikel-Nr.: 20202050a
Coffeetime Espressobecher 0,1l Pappbecherbecher - 50 Stk
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Coffee to go Becher 0,1l Espressobecher 100ml Pappbecher
Coffee Espresso-Becher 100 ml Einweg Pappbecher Coffeetime (50 Stück) für Heißgetränke aus Hartpapier
Produktbeschreibung
Coffee to go Einwegbecher, Hartpapierbecher aus Papier und Pappe, Becher sind in 5 verschiedenen Becher-Größen und einem einheitlichen Becher-Design Coffeetime erhältlich. Das Design der Kaffeebecher mit Kaffeetasse COFFEE TO GO die Farbe Beige und Schwarz verziert mit Kaffeebohnen, Kaffeeblättern. Kaffeebecher mit Aufdruck von Coffee, Tea, Caffé Latte, Macchiato, Cappuccino, Hot chocolate. Im Gastrosun Kaffeeshop findet ihr eine riesige Auswahl an Einwegbechern und den passenden Kaffee-Deckeln in verschiedenen Farben und Größen.
Merkmale: Coffee Pappbecher Espresso Coffeetime 11cl
Produktbezeichnung: Coffee to go Espressobecher Coffeetime
Kategorie-Produkt: Einweggeschirr Becher
Herstellungsland-Region: Unbekannt
Herkunft: Deutschland
Nettogewicht Becher: 2,8 g
Menge-Verkauf: 1 Stange
Inhalt Stange: 1 Stange je 50 Becher in Folie Hygenisch verpackt
Allgemeine Information:
Füllmenge: 110ml / 0,1l / 11cl / 4oz
Nettogewicht Verkaufsmenge: 2,8 Kg
Größe Becher: Höhe 60mm / Ø unten 45mm / Ø oben: 60mm
Füllstrich am Becher: NEIN
Material: Hartpapier, Pappe, Papier, PE-Beschichtung
Verpackung Stange: 50 Stk. in Folie
Artikelnummer: 2623-10cl
EAN Nummer: 4020713992931
Verpackungsregister
Wir sind im Verpackungsregister (LUCID) unter DE3895875456823 registriert und führen die Lizenzgebühr an ein Duales System ab. Die Lizenzgebühr ist im Preis bereits enthalten, Onlinehändler und Wiederverkäufer dürfen keine vorlizenzierten Verpackungen erwerben.
Hinweis
Wer erstmals eine mit Ware befüllte systembeteiligungspflichtige Verpackung in Deutschland gewerbsmäßig in Verkehr bringt, muss ab Januar 2019 bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister registriert sein. Die Pflicht trifft also diejenigen, die Verpackungen bei einem dualen System lizenzieren müssen.
Serviceverpackungen müssen von demjenigen lizenziert werden, der sie erstmals mit Ware befüllt in den Verkehr bringt. Dies ist z.B. auch der Bäcker für Brötchentüten oder der Gastronom
für Getränkebecher, die er mit Kaffee befüllt. Den Bäcker und den Gastronomen trifft damit auch die Registrierungspflicht, diese können Ihre Pflichten aber auch an einen Vorvertreiber übertragen
Produktinhalt: | 1x50 Stk |